top of page
IMG_9596.jpg
  • Diese Seite ist im Aufbau
    Antwort folgt in Kürze
  • Wo finde ich ausführliche Informationen zum Pflanzenpass?
    Ausführliche Informationen zum Pflanzenpass finden Sie auf der Webseite des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes EPSD. Das Handbuch zum Pflanzenpass (auf der Webseite des EPSD unter Weiterführende Informationen) bietet eine gut strukturierte Übersicht zum Pflanzenpass.
  • Wie kann ich eine Zulassung für den Pflanzenpass beantragen?
    Die Zulassung für den Pflanzenpass muss beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD beantragt werden. Der EPSD stellt dafür ein Formular zur Verfügung, welches Sie direkt beim EPSD einreichen müssen. Der Antrag wird dann vom EPSD geprüft und es findet in der Regel vor der Zulassung eine Zulassungskontrolle vor Ort statt. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD BLW Schwarzenburgstrasse 165 3003 Bern oder per E-Mail an phyto@blw.admin.ch
  • Aufhebung der Zulassung für die Ausstellung von Pflanzenpässen
    Falls Sie die Zulassung für die Ausstellung von Pflanzenpässen nicht mehr benötigen, können Sie diese beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD aufheben. Dazu gibt es ein entsprechendes Formular, welches Sie beim EPSD einreichen müssen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD BLW Schwarzenburgstrasse 165 3003 Bern oder per E-Mail an phyto@blw.admin.ch
  • Wie oft werden Kontrollen durchgeführt?
    Laut der Pflanzengesundheitsverordnung finden die Pflanzenpasskontrollen grundsätzlich mindestens einmal pro Jahr statt. Je nach Kultur (z.B. wenn Frühjahres und Herbstkulturen im Kontrollfokus sind) und Grösse des Betriebes können auch mehrere Phytosanitäre Kontrollen pro Jahr stattfinden.
  • Wie hoch sind die Gebühren für Kontrollen?
    Die neuen Gebührentarife sind im Gebührenreglement der Veriplant AG beschrieben und treten am 17.06.2024 in Kraft. Sie orientieren sich an den bestehenden Tarifen des BLW. Für die regelmässigen Kontrollen werden eine Jahrespauschale von CHF 100 Franken und 90 Franken pro Kontrollstunde verrechnet. Details entnehmen Sie dem Gebührenreglement im Anhang.
  • Wie hoch sind die Gebühren für Labordiagnosen?
    Für die Labordiagnosen von systematischen Proben («Routineproben»), die im Rahmen des Pflanzenpass-Systems und der Vermehrungsmaterialanerkennung (Zertifizierung) genommen werden, sind die neuen Gebührentarife im Preisblatt des BLW (im Anhang) beschrieben und treten am 17.06.2024 in Kraft.

Spannende Fragen

bottom of page