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Antwort folgt in Kürze
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Ausführliche Informationen zum Pflanzenpass finden Sie auf der Webseite des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes EPSD.
Das Handbuch zum Pflanzenpass (auf der Webseite des EPSD unter Weiterführende Informationen) bietet eine gut strukturierte Übersicht zum Pflanzenpass.
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Die Zulassung für den Pflanzenpass muss beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD beantragt werden. Der EPSD stellt dafür ein Formular zur Verfügung, welches Sie direkt beim EPSD einreichen müssen. Der Antrag wird dann vom EPSD geprüft und es findet in der Regel vor der Zulassung eine Zulassungskontrolle vor Ort statt.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an
Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD
BLW
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
oder per E-Mail an
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Falls Sie die Zulassung für die Ausstellung von Pflanzenpässen nicht mehr benötigen, können Sie diese beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD aufheben. Dazu gibt es ein entsprechendes Formular, welches Sie beim EPSD einreichen müssen.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an
Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD
BLW
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
oder per E-Mail an
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Laut der Pflanzengesundheitsverordnung finden die Pflanzenpasskontrollen grundsätzlich mindestens einmal pro Jahr statt. Je nach Kultur (z.B. wenn Frühjahres und Herbstkulturen im Kontrollfokus sind) und Grösse des Betriebes können auch mehrere Phytosanitäre Kontrollen pro Jahr stattfinden.
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Die neuen Gebührentarife sind im Gebührenreglement der Veriplant AG beschrieben und treten am 17.06.2024 in Kraft. Sie orientieren sich an den bestehenden Tarifen des BLW.
Für die regelmässigen Kontrollen werden eine Jahrespauschale von CHF 100 Franken und 90 Franken pro Kontrollstunde verrechnet. Details entnehmen Sie dem Gebührenreglement im Anhang.
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Für die Labordiagnosen von systematischen Proben («Routineproben»), die im Rahmen des Pflanzenpass-Systems und der Vermehrungsmaterialanerkennung (Zertifizierung) genommen werden, sind die neuen Gebührentarife im Preisblatt des BLW (im Anhang) beschrieben und treten am 22.05.2025 in Kraft.
