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Zertifizierung von Obstgehölzen und Reben

Die amtliche Anerkennung von Obst- und Rebenpflanzgut ergänzt den Pflanzenpass. Veriplant AG führt im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft die entsprechenden Kontrollen durch. Hier finden Baumschulen und Rebschulen Informationen zu den Prüfungen, Merkblättern und Wegleitungen.

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Informationen für Baumschulen und Rebschulen

Bodenproben bei Steinobst und Reben

Für die Zertifizierung sind je nach Material Untersuchungen des Bodens auf pflanzenparasitäre Nematoden erforderlich. Die Vorgaben und Unterlagen zur Probenahme stellt Agroscope bereit.​​

Sortenechtheitsprüfung bei Obstgehölzen

Für neu angepflanzte oder ersetzte Sorten in P2-Edelreiserschnittparzellen beschreibt die Agroscope-Checkliste die Blattprobenentnahme und die molekularbiologische Sortenechtheitsprüfung. Die Baumschule reicht die Laborresultate für die Anerkennung des Postens bei Veriplant ein.​​​

Pflanzenpässe und Zertifizierungsetiketten

Für die Kennzeichnung von zertifiziertem Obst- und Rebenpflanzgut stellt das BLW Merkblätter bereit. Die Merkblätter Nr. 21 bis 23 sind unter „Weiterführende Informationen → Dokumente“ auf der BLW-Seite aufgeführt.

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Wegleitungen zur Zertifizierung von Obstgehölzen

Die folgenden Wegleitungen beschreiben die Produktion und Kontrolle verschiedener Kategorien von zertifiziertem Obstgehölzmaterial:

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  • Wegleitung 3 – Saatgut von Prunus

  • Wegleitung 4 – Sämlings-Unterlagen

  • Wegleitung 5/6 – Basis-Unterlagen und zertifizierte Unterlagen

  • Wegleitung 7/8 – Basis-Edelreiser und zertifizierte Edelreiser

  • Wegleitung 9 – Veredelungen

  • Wegleitung 10 – Knip-Bäume

  • Wegleitung 20 – Postennummerierung

  • Wegleitung 22 – Pflanzenschutzkontrolle

Zertifiziertes Pflanzmaterial beziehen

Agroscope produziert Ausgangsmaterial für zertifizierbare Obst- und Rebensorten. Für zertifizierte Obstbäume oder anderes zertifiziertes Vermehrungsmaterial können sich Interessierte direkt an die produzierenden Baumschulen wenden. JardinSuisse veröffentlicht Informationen und eine Sortenliste dazu.

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Rechtliche Grundlagen

Die Anforderungen an anerkanntes Obst- und Beerenobstpflanzgut sind unter anderem in der Obst- und Beerenobstpflanzgutverordnung des WBF (SR 916.151.2) geregelt. Weitere Informationen zur Anerkennung von Obst- und Rebenpflanzgut bietet das BLW.

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